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BEGLAUBIGTE ÃœBERSETZUNGEN - LEGALISIERTE ÃœBERSETZUNGEN - APOSTILLE


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INFORMATIONEN

Die Beglaubigung bescheinigt, dass eine Übersetzung mit dem Originaltext übereinstimmt. Beglaubigungen sind öffentliche Urkunden und fallen in die Zuständigkeit einer Gerichtskanzlei.
Die Legalisation der Übersetzung besteht darin, dass die Qualifikation des Amtsträgers bescheinigt wird, der die Urkunde unterschrieben hat, und dass seine Unterschrift echt ist.
Die Legalisation wird durch die Apostille ersetzt, wenn das Bestimmungsland für das übersetzte Dokument dem Haager Übereinkommen angehört.